Mit einer swissdec-4-zertifizierten Lohnbuchhaltung vereinfachen Sie Ihre Prozesse.
Es sind zurzeit keine Veranstaltungen geplant. Sie können sich eine der folgenden Präsentationen ansehen:
- 05. Dezember 2013, Zürich: Präsentation ansehen
- 04. März 2014, Aarau: Präsentation ansehen
- 05. März 2014, Gisikon (LU): Präsentation ansehen
- 13. März 2014, Bern: Präsentation ansehen
Thema
Bei Arbeitern, die der Quellensteuer unterliegen, wird die Steuer direkt vom Lohn abgezogen.
Der Arbeitsgeber muss die Abzüge berechnen und periodisch die Quellensteuerabrechnungen den
Kantonalen Steuerverwaltungen übermitteln.
Am 1. Januar 2014 hat das Quellensteuerverfahren wesentliche Neuerungen erfahren:
- Einführung des Elektronischen Lohnmeldeverfahrens für Quellensteuer (swissdec-4 ELM-QS)
- Monatliche Übermittlung der Quellensteuerabrechnungen
- Höhere Bezugsprovisionen (z.B. 312.- Franken mehr pro Mitarbeiter)
- Neue Quellensteuertarife
Mit der Einführung des neuen Lohnmeldeverfahrens können die Quellensteuerabrechnungen direkt aus der Lohnbuchhaltung an die anspruchsberechtigten Kantone übermittelt werden. Unternehmen die swissdec-4-zertifizierte Lohnsoftware einsetzen können sich viel Zeit einsparen, indem sie den monatlichen elektronischen Datenaustausch benutzen.
Informieren Sie sich aus erster Hand über die Neuerungen im Quellensteuerverfahren.
Es sind zurzeit keine Veranstaltungen geplant. Sie können sich eine der folgenden Präsentationen ansehen:
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- 04. März 2014, Aarau: Präsentation ansehen
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